REACH Helpdesk

Angesichts der grossen Bedeutung der Schweizer Exporte in den EU-Raum und um vor allem KMUs bei Fragen zu REACH zu unterstützen, hat der Bundesrat beschlossen, den REACH Helpdesk bei der Anmeldestelle Chemikalien einzurichten.

REACH-Helpdesk für Schweizer Unternehmen

  1. Die Bundesbehörden verfolgen die  Umsetzung der REACH-Verordnung (« Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals ») in der Europäischen Union (EU) aktiv mit. Sie sind sich bewusst, dass diese Verordnung für Schweizer Exporteure eine erhebliche Herausforderung darstellt und nehmen die ihnen gemeldeten Probleme ernst.
  2. Um in der EU vermarkten zu können, müssen Schweizer Firmen unter REACH fallende Stoffe ab 1 Tonne pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) durch ihre Importeure oder durch einen Alleinvertreter in der EU registrieren lassen. 
  3. Hersteller von Gegenständen (Erzeugnissen) müssen abklären, ob Produkte, die in den EWR geliefert werden, verbotene Stoffe (Anhang XVII REACH) oder besonders besorgniserregende Stoffe der Kandidatenliste für die Zulassung enthalten sind gut beraten dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Vorschriften durch ihre Kunden in den EWR-Staaten eingehalten werden.
  4. Um vor allem KMUs bei Fragen zu REACH unterstützen, hat der Bundesrat im Oktober 2008 die Verwaltung beauftragt, einen REACH-Helpdesk einzurichten. Angesichts der grossen Bedeutung der Schweizer Exporte in den EU-Raum hat der Bundesrat am 25.05.2011 beschlossen, das Helpdesk definitiv und unbefristet bei der Anmeldestelle Chemikalien einzurichten.

Letzte Änderung 16.06.2020

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